Nutzungsbedingungen

Abteilungsordnung der

Tennisabteilung des TV Eiche Horn von 1899 e. V.









§ 1 Allgemeines





Die

Tennisabteilung ist eine Abteilung des TV Eiche Horn e. V. Gültig für alle

Mitglieder sind die Satzung des Vereins in Verbindung mit nachstehender Richtlinie

sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane. Diese liegen in der Geschäftsstelle

aus.









§ 2 Aufnahme in die

Tennisabteilung





Voraussetzung

für die Aufnahme in die Tennisabteilung ist eine Mitgliedschaft im Verein.

Aufnahmeanträge sind schriftlich einzureichen.









§ 3 Mitgliedsbeitrag





Für

die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist ein Zusatzbeitrag zu zahlen,

dessen Höhe gemäß Satzung durch den Hauptausschuss festgesetzt wird. Der

Beitrag für den Verein und der Zusatzbeitrag werden vom Verein zu den in der Satzung

vorgegebenen Zeiten vom Konto eingezogen.









§ 4 Umlage





Für

Baumaßnahmen aufzubringende Mittel werden, soweit erforderlich, in Form einer

Umlage erhoben. Die Abteilungsversammlung hat dies mit einfacher Mehrheit zu

beschließen. Der Hauptausschuss muss dem zustimmen.









§ 5 Aufnahmegebühr





Die

Zahlung einer Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ist von der Abteilungsversammlung

mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Der Hauptausschuss muss dem zustimmen.









§ 6 Beendigung der

Mitgliedschaft





Die

Mitgliedschaft in der Tennisabteilung kann jeweils zum Halbjahresende

schriftlich gekündigt werden. Bezüglich der Fristen gilt die Satzung des

Vereins.









§ 7 Gemeinschaftsdienst





Eine

Verpflichtung zur Ableistung eines Gemeinschaftsdienstes zur

Platzinstandhaltung und –pflege besteht nicht. Die dafür notwendigen Kosten

sind in den Zusatzbeitrag eingerechnet.









§ 8 Schlüssel





Mitglieder

können nach Zahlung eines Pfandgeldes einen Schlüssel für die Tennisplatzanlage

in der Geschäftsstelle des TV Eiche Horn e. V. entleihen. Der Schlüssel bleibt

Eigentum des Vereins und ist bei Austritt gegen Erstattung des von der Abteilungsleitung

beschlossenen Pfandentgeltes zurück zu geben.









§ 9 Schlösser





Mit

der Einführung eines elektronischen Buchungssystems entfallen.









§ 10 Gästespiele





Regeln

für das Gästespiel werden von der Abteilungsleitung festgelegt und im Gästebuch

bekannt gemacht. Mit der Einführung eines elektronischen Buchungssystems müssen

alle Gästespiele dort eingetragen werden.









§

11 Platzbelegung





Alle Platzbelegungen erfolgen auf der

elektronischen Plattform. Spiele dürfen maximal 5 Tage im Voraus gebucht

werden. Bei Verhinderung müssen vorgebuchte Zeiten frühzeitig gelöscht werden.

Vorbelegungen zum Beispiel wegen Veranstaltungen, Punktspielen, Training erfolgen

durch den/die Administrator/in oder Sport-/Jugendwart/in oder Vertretung nach

Vorgaben der Abteilungsleitung.










§

12 Spielzeiten





Die Spielzeit beträgt für Einzelspiele 60

Minuten, für Doppelspiele 120 Minuten. Ein Spieler, der sich um 10 Minuten oder

mehr verspätet, verliert sein Anrecht auf seine Spielzeit.





Das Abziehen der Plätze und das Fegen der

Linien nach jedem Spiel sowie erforderlichenfalls das Wässern der Plätze ist

Pflicht und zählt zur Spielzeit.










§

13 Trainingszeiten





Mit der Einführung eines elektronischen

Buchungssystems erfolgt die Belegung für Trainingszeiten durch die

Trainerschule in Abstimmung mit dem/der Administrator/in nach Vorgaben der

Abteilungsleitung.










§

14 Instandhaltung der Anlagen










Die Plätze und deren Einrichtungen sind

schonend zu behandeln. Das Betreten der Plätze ist nur mit Tennisschuhen

gestattet.





Die Instandhaltung und Pflege der Anlagen

obliegt dem Platzwart. Die Mitglieder sind gehalten, seinen Anweisungen zu

folgen und die notwendigen Maßnahmen durch eigenen Arbeitseinsatz zu

unterstützen. Dazu gehört unter anderem das Abziehen der Plätze und Fegen der

Linien nach jedem Spiel sowie erforderlichenfalls das Wässern der Plätze und

Einebnen etwaiger Löcher, auch während eines Spieles.





Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.










§

15 Verstöße gegen die Spielordnung





Verstößt ein Mitglied gegen die

Spielordnung bzw. die Vereinssatzung, kann die Buchungsberechtigung entzogen

werden. Bei wiederholtem Verstoß eines Mitgliedes gegen die Abteilungsordnung

bzw. die Vereinssatzung
zum

Beispiel die wiederholte Buchung von Spielzeit ohne Inanspruchnahme kann das

Mitglied satzungsgemäß ausgeschlossen werden.









§

16 Abteilungsversammlung





Eine Abteilungsversammlung

findet statt:





< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1;

tab-stops:list 36.0pt">1.)

Regelmäßig

einmal im Jahr und zwar innerhalb des ersten Quartals.





< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1;

tab-stops:list 36.0pt">2.)

Auf

Beschluss der Abteilungsleitung als außerordentliche Abteilungsversammlung.





< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1;

tab-stops:list 36.0pt">3.)

Innerhalb

eines Monats nach Einreichen eines diesbezüglichen Antrages, der von mindestens

10% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich an die Abteilungsleitung

gestellt wird und über den Zweck und die Gründe der erstrebten Einberufung

Auskunft gibt (außerordentliche Abteilungsversammlung).





< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1;

tab-stops:list 36.0pt">4.)

Stimmberechtigt

sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.









Zeit

und Ort der Abteilungsversammlung bestimmt die Abteilungsleitung. Die Einladung

erfolgt satzungsgemäß einen Monat vorher durch Aushang im Sportzentrum des

Vereins. Zusätzlich (aber ohne rechtliche Verpflichtung) wird die Einladung per

E-Mail oder Post an die Mitglieder versandt. Anträge zur Tagesordnung sollen

mindestens zwei Wochen vor der Abteilungsversammlung schriftlich bei der Abteilungsleitung

eingereicht werden.





Der/Die

Abteilungsleiter/in oder ein von ihm/ihr bestelltes Mitglied der Abteilungsleitung

leitet die Versammlung. Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das

von Versammlungsleiter/in und Protokollführer/in zu unterzeichnen ist. Das

Protokoll wird im Blockhaus zur Einsicht für alle Mitglieder ausgehängt.





§ 17 Beschlussfassung der Abteilungsversammlung





Jede

ordnungsgemäß einberufene Abteilungsversammlung ist beschlussfähig.





Die Abteilungsversammlung

fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht eine größere

Mehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Die Stimmabgabe erfolgt im Allgemeinen durch Heben eines Armes. Eine Abstimmung

hat jedoch schriftlich und geheim zu erfolgen, wenn dieses von einem in der

Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglied beantragt wird.





Änderungen

der Abteilungsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der in der Abteilungsversammlung

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder sowie der Zustimmung des Hauptausschusses.





§ 18 Abteilungsleitung





Die Abteilungsleitung

besteht aus folgenden ehrenamtlich tätigen Mitgliedern:





Abteilungsleiter/in





Stellvertretende/r Abteilungsleiter/in





Schriftführer/in





Beisitzer/in Finanzen





Weitere Beisitzer/innen mit

zugeteilten Aufgaben





Sportwart/in





Jugendwart/in





Die

Mitglieder der Abteilungsleitung werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die

Verteilung der Aufgaben erfolgt auf der Grundlage einer von der Abteilungsleitung

beschlossenen Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung wird durch Aushang den

Mitgliedern bekannt gegeben.





Scheidet

ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus der Abteilungsleitung aus, so kann die

Abteilungsleitung nach ihrem Ermessen entweder eine Neuwahl für diesen Posten

herbeiführen (außerordentliche Abteilungsversammlung), ein anderes Abteilungsmitglied

kommissarisch in die Abteilungsleitung berufen oder ein anderes Mitglied der Abteilungsleitung

mit der gleichzeitigen Wahrnehmung der Geschäfte des Ausgeschiedenen

beauftragen.





Diese

Abteilungsordnung ist gültig seit 2010, die letzte Änderung wurde auf Antrag

der Abteilungsversammlung vom Hauptausschuss des TV Eiche Horn am 18.3.2021

beschlossen.





Bremen,

den 31.3.21









---------------------------------------------------

---------------------------------------------------------
TV Eiche Horn von

1899 e. V.
TV

Eiche Horn von 1899 e. V.
- Tennisabteilung -