Nutzungsbedingungen

Abteilungsordnung der Tennisabteilung des TV Eiche Horn von 1899 e. V.

§ 1 Allgemeines

Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des TV Eiche Horn e. V. Gültig für alle Mitglieder sind die Satzung des Vereins in Verbindung mit nachstehender Richtlinie sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane. Diese liegen in der Geschäftsstelle aus.

§ 2 Aufnahme in die Tennisabteilung

Voraussetzung für die Aufnahme in die Tennisabteilung ist eine Mitgliedschaft im Verein. Aufnahmeanträge sind schriftlich einzureichen.

§ 3 Mitgliedsbeitrag

Für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist ein Zusatzbeitrag zu zahlen, dessen Höhe gemäß Satzung durch den Hauptausschuss festgesetzt wird. Der Beitrag für den Verein und der Zusatzbeitrag werden vom Verein zu den in der Satzung vorgegebenen Zeiten vom Konto eingezogen.

§ 4 Umlage

Für Baumaßnahmen aufzubringende Mittel werden, soweit erforderlich, in Form einer Umlage erhoben. Die Abteilungsversammlung hat dies mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Der Hauptausschuss muss dem zustimmen.

§ 5 Aufnahmegebühr

Die Zahlung einer Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ist von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Der Hauptausschuss muss dem zustimmen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung kann jeweils zum Halbjahresende schriftlich gekündigt werden. Bezüglich der Fristen gilt die Satzung des Vereins.

§ 7 Gemeinschaftsdienst

Eine Verpflichtung zur Ableistung eines Gemeinschaftsdienstes zur Platzinstandhaltung und –pflege besteht nicht. Die dafür notwendigen Kosten sind in den Zusatzbeitrag eingerechnet.

§ 8 Schlüssel

Mitglieder können nach Zahlung eines Pfandgeldes einen Schlüssel für die Tennisplatzanlage in der Geschäftsstelle des TV Eiche Horn e. V. entleihen. Der Schlüssel bleibt Eigentum des Vereins und ist bei Austritt gegen Erstattung des von der Abteilungsleitung beschlossenen Pfandentgeltes zurück zu geben.

§ 9 Schlösser

Mit der Einführung eines elektronischen Buchungssystems entfallen.

§ 10 Gästespiele

Regeln für das Gästespiel werden von der Abteilungsleitung festgelegt und im Gästebuch bekannt gemacht. Mit der Einführung eines elektronischen Buchungssystems müssen alle Gästespiele dort eingetragen werden.

§ 11 Platzbelegung

Alle Platzbelegungen erfolgen auf der elektronischen Plattform. Spiele dürfen maximal 5 Tage im Voraus gebucht werden. Bei Verhinderung müssen vorgebuchte Zeiten frühzeitig gelöscht werden. Vorbelegungen zum Beispiel wegen Veranstaltungen, Punktspielen, Training erfolgen durch den/die Administrator/in oder Sport-/Jugendwart/in oder Vertretung nach Vorgaben der Abteilungsleitung.


§ 12 Spielzeiten

Die Spielzeit beträgt für Einzelspiele 60 Minuten, für Doppelspiele 120 Minuten. Ein Spieler, der sich um 10 Minuten oder mehr verspätet, verliert sein Anrecht auf seine Spielzeit.

Das Abziehen der Plätze und das Fegen der Linien nach jedem Spiel sowie erforderlichenfalls das Wässern der Plätze ist Pflicht und zählt zur Spielzeit.


§ 13 Trainingszeiten

Mit der Einführung eines elektronischen Buchungssystems erfolgt die Belegung für Trainingszeiten durch die Trainerschule in Abstimmung mit dem/der Administrator/in nach Vorgaben der Abteilungsleitung.


§ 14 Instandhaltung der Anlagen


Die Plätze und deren Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Betreten der Plätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet.

Die Instandhaltung und Pflege der Anlagen obliegt dem Platzwart. Die Mitglieder sind gehalten, seinen Anweisungen zu folgen und die notwendigen Maßnahmen durch eigenen Arbeitseinsatz zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem das Abziehen der Plätze und Fegen der Linien nach jedem Spiel sowie erforderlichenfalls das Wässern der Plätze und Einebnen etwaiger Löcher, auch während eines Spieles.

Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.


§ 15 Verstöße gegen die Spielordnung

Verstößt ein Mitglied gegen die Spielordnung bzw. die Vereinssatzung, kann die Buchungsberechtigung entzogen werden. Bei wiederholtem Verstoß eines Mitgliedes gegen die Abteilungsordnung bzw. die Vereinssatzung zum Beispiel die wiederholte Buchung von Spielzeit ohne Inanspruchnahme kann das Mitglied satzungsgemäß ausgeschlossen werden.

§ 16 Abteilungsversammlung

Eine Abteilungsversammlung findet statt:

< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1; tab-stops:list 36.0pt">1.) Regelmäßig einmal im Jahr und zwar innerhalb des ersten Quartals.

< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1; tab-stops:list 36.0pt">2.) Auf Beschluss der Abteilungsleitung als außerordentliche Abteilungsversammlung.

< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1; tab-stops:list 36.0pt">3.) Innerhalb eines Monats nach Einreichen eines diesbezüglichen Antrages, der von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich an die Abteilungsleitung gestellt wird und über den Zweck und die Gründe der erstrebten Einberufung Auskunft gibt (außerordentliche Abteilungsversammlung).

< style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l1 level1 lfo1; tab-stops:list 36.0pt">4.) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Zeit und Ort der Abteilungsversammlung bestimmt die Abteilungsleitung. Die Einladung erfolgt satzungsgemäß einen Monat vorher durch Aushang im Sportzentrum des Vereins. Zusätzlich (aber ohne rechtliche Verpflichtung) wird die Einladung per E-Mail oder Post an die Mitglieder versandt. Anträge zur Tagesordnung sollen mindestens zwei Wochen vor der Abteilungsversammlung schriftlich bei der Abteilungsleitung eingereicht werden.

Der/Die Abteilungsleiter/in oder ein von ihm/ihr bestelltes Mitglied der Abteilungsleitung leitet die Versammlung. Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von Versammlungsleiter/in und Protokollführer/in zu unterzeichnen ist. Das Protokoll wird im Blockhaus zur Einsicht für alle Mitglieder ausgehängt.

§ 17 Beschlussfassung der Abteilungsversammlung

Jede ordnungsgemäß einberufene Abteilungsversammlung ist beschlussfähig.

Die Abteilungsversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht eine größere Mehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Stimmabgabe erfolgt im Allgemeinen durch Heben eines Armes. Eine Abstimmung hat jedoch schriftlich und geheim zu erfolgen, wenn dieses von einem in der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglied beantragt wird.

Änderungen der Abteilungsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der in der Abteilungsversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder sowie der Zustimmung des Hauptausschusses.

§ 18 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus folgenden ehrenamtlich tätigen Mitgliedern:

Abteilungsleiter/in

Stellvertretende/r Abteilungsleiter/in

Schriftführer/in

Beisitzer/in Finanzen

Weitere Beisitzer/innen mit zugeteilten Aufgaben

Sportwart/in

Jugendwart/in

Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Verteilung der Aufgaben erfolgt auf der Grundlage einer von der Abteilungsleitung beschlossenen Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung wird durch Aushang den Mitgliedern bekannt gegeben.

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus der Abteilungsleitung aus, so kann die Abteilungsleitung nach ihrem Ermessen entweder eine Neuwahl für diesen Posten herbeiführen (außerordentliche Abteilungsversammlung), ein anderes Abteilungsmitglied kommissarisch in die Abteilungsleitung berufen oder ein anderes Mitglied der Abteilungsleitung mit der gleichzeitigen Wahrnehmung der Geschäfte des Ausgeschiedenen beauftragen.

Diese Abteilungsordnung ist gültig seit 2010, die letzte Änderung wurde auf Antrag der Abteilungsversammlung vom Hauptausschuss des TV Eiche Horn am 18.3.2021 beschlossen.

Bremen, den 31.3.21

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